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Kosmetische Fußpflege:
hier werden die kosmetischen Belange der Füße betrachtet. Nach der neuen Gesetzgebung darf bei der kosmetischen Fußpflege der Fußpfleger folgende Dinge tun: Nägel schneiden Nägel schleifen Nägel polieren Callositas (leichte Hornhaut) entfernen Nägel lackieren Füsse mit Creme einreiben. Die med. Fußpflege: hier darf unter Anwesenheit des Podologen medizinisch gearbeitet werden. |
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