Kosmetische Fußpflege:

hier werden die kosmetischen Belange der Füße betrachtet.

Nach der neuen Gesetzgebung darf bei der kosmetischen Fußpflege der Fußpfleger folgende Dinge tun:

Nägel schneiden
Nägel schleifen
Nägel polieren

Callositas (leichte Hornhaut) entfernen

Nägel lackieren

Füsse mit Creme einreiben.

Die med. Fußpflege:

hier darf unter Anwesenheit des Podologen medizinisch gearbeitet werden.

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